Transparenzerklärung
Angaben gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)
Die ÖDP ist die einzige deutsche Partei, die seit ihrer Gründung vollständig auf Spenden von Konzernen, Industrieverbänden und Lobbygruppen verzichtet. Sie finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, private Spenden und staatliche Parteienfinanzierung.
1. Sponsor
ÖDP Rheinland-Pfalz
Neckarstraße 27-29
55118 Mainz
info@oedp-rlp.de
Vertreten durch die Vorsitzenden Erik Hofmann und Dr. Gitta Weber
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert
ÖDP Bundesverband
Pommergasse 1
97070 Würzburg
info@oedp.de
3. Einrichtung, die die politische Werbung finanziert
ÖDP Rheinland-Pfalz
Neckarstraße 27-29
55118 Mainz
info@oedp-rlp.de
4. Art der politischen Werbung
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren)
5. Zeitraum, in dem die politische Werbung veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll
vom Januar bis März 2026
6. Finanzierung
Das Budget für die Anbieter politischer Werbedienstleistungen, einschließlich derjenigen, die der Herausgeber teilweise oder vollständig im Austausch für die politischen Werbedienstleistungen erhalten hat, sowie der politischen Werbekampagne beträgt XXX Euro. Das Budget setzt sich ausschließlich aus privater Quelle zusammen und hat ihren Ursprung innerhalb der ÖDP und innerhalb der Europäischen Union. Die Budgetierung erfolgte auf Basis konkreter Angebote und Preislisten.
7. Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit
Landtagswahl am 22.03.2026 im Bundesland Rheinland-Pfalz.
8. Anbieter und Herausgeber
(wird noch ergänzt)
Agentur
Druckerei
Verlag
Anbieter von Werbeflächen
9. Verarbeitung personenbezogener Daten
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
10. Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.