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Pressemitteilung

ÖDP warnt vor Aushöhlung des Verbandsklagerechts

Moseler: „Kein Maulkorb für Umwelt- und Tierschutzverbände – Rheinland-Pfalz braucht starke Klagerechte“

Dr. Claudius Moseler

Dr. Claudius Moseler

Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigte Einschränkung des Verbandsklagerechts ist aus Sicht von Dr. Claudius Moseler, ÖDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz, ein Frontalangriff auf den Umwelt- und Tierschutz sowie auf die rechtsstaatliche Kontrolle staatlichen Handelns. Es hätte in der Praxis gravierende Folgen – auch für Rheinland-Pfalz. Leider äußern sich die beiden Spitzenpolitiker von CDU und SPD im Land zur Verbandsklagerecht zurückhaltend bzw. gar nicht.

„Das Verbandsklagerecht ist kein bürokratisches Ärgernis, sondern ein zentrales Instrument demokratischer Kontrolle. Die nächste Landesregierung in Rheinland-Pfalz muss dieses Instrument erhalten“, erklärt Moseler. Es ermöglicht anerkannten Umwelt- und Tierschutzverbänden, Behördenentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn Umweltrecht missachtet wird. Ohne dieses Recht wären viele Verstöße gegen Natur-, Klima- und Artenschutz nie vor Gericht gelandet. Erst am 29. Januar 2026 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht die Bundesregierung zur Nachbesserung ihres Klimaschutzprogramms – 25 Millionen Tonnen CO₂ fehlten. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe auf Grundlage genau dieses Rechtsinstruments.

Für Rheinland-Pfalz ist das von besonderer Bedeutung. Hier werden große Infrastrukturprojekte, Straßenbauvorhaben, Industrieansiedlungen und Stallanlagen genehmigt, die massiv in Natur und Landschaft eingreifen. Die Möglichkeit von Umweltverbänden, Planungsunterlagen einzusehen, Einwendungen zu erheben und notfalls zu klagen, sorgt für Rechtsklarheit und verhindert Fehlplanungen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während bundesweit im Durchschnitt lediglich rund 69 Umweltverbandsklagen pro Jahr erhoben werden, hatten die Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren jährlich im niedrigen zweistelligen Bereich zu bearbeiten. Von einer „Klageflut“ kann also keine Rede sein. Zugleich liegt die Erfolgsquote von Verbandsklagen mit über 50 Prozent deutlich höher als bei Individualklagen. Das zeigt: Hier wird nicht blockiert, sondern berechtigt kontrolliert. Nicht Umweltklagen seien das Problem, sondern Personalmangel, komplexe Zuständigkeiten und mangelhafte Planung in Behörden.

Besonders brisant ist die Debatte im Bereich der Tierhaltung. Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände würde erstmals ermöglichen, dass bei der Genehmigung großer Mastanlagen nicht nur Emissionswerte oder Gülleentsorgung geprüft werden, sondern auch die Frage, ob Tiere artgerecht gehalten werden. Seit 25 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert – ebenso in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz. „Ein Staatsziel ohne effektive Klagemöglichkeit bleibt ein Papiertiger“, so Moseler. Bislang konnten Tierhalter gegen zu strenge Auflagen klagen – ein „Zuwenig“ an Tierschutz hingegen war praktisch nicht einklagbar. Diese Schieflage müsse endlich beendet werden, nicht verschärft.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz basiert zudem auf der Aarhus-Konvention von 1998, einem völkerrechtlichen Abkommen, das der Öffentlichkeit Beteiligungs- und Klagerechte in Umweltangelegenheiten garantiert. Eine Absenkung auf das „europarechtliche Mindestmaß“, wie im Koalitionsvertrag formuliert, wäre rechtlich höchst problematisch und politisch ein fatales Signal. „Wer internationale Umweltstandards schleifen will, stellt sich gegen den Geist dieser Konvention und gegen europäisches Recht“, betont Moseler.

Für Rheinland-Pfalz bedeutet das konkret: Weniger Kontrollmöglichkeiten bei Großprojekten, geringere Transparenz bei Planungsverfahren und ein erhöhtes Risiko für Fehlentscheidungen, die am Ende teuer korrigiert werden müssen. Die Folgekosten von Umweltschäden in Deutschland belaufen sich auf hunderte Milliarden Euro – bezahlt von der Allgemeinheit. Ein geschwächtes Verbandsklagerecht würde diese Risiken weiter erhöhen.

„Beschleunigung darf kein Selbstzweck sein“, so Moseler. Gerade für die Energiewende und den klimaneutralen Umbau unserer Infrastruktur brauchen wir rechtssichere, qualitativ hochwertige Verfahren. Frühzeitige Beteiligung von Verbänden führt erfahrungsgemäß zu besseren Planungen und weniger Konflikten – nicht zu mehr. Wer dagegen Gerichte und zivilgesellschaftliche Kontrolle als Störfaktor betrachtet, verkennt das Wesen unseres Rechtsstaates.

Die ÖDP in Rheinland-Pfalz stellt sich daher klar gegen jede Einschränkung des Verbandsklagerechts. „Es geht hier nicht um lästige NGOs, sondern um die Verteidigung unserer Lebensgrundlagen und unserer Demokratie“, erklärt Moseler. „Regierungshandeln muss kontrollierbar bleiben. Wer Klagerechte abbaut, baut Demokratie ab.“

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