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Pressemitteilung

ÖDP: „Bundesregierung startet Frontalangriff auf die Ehe“

Gesundheits-Sparpaket und Abschaffung des Ehegattensplittings sollen das Modell der Alleinverdiener-Familie beerdigen

Andreas Rößler

Andreas Rößler, ÖDP Rheinland-Pfalz

„Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz plant mit der Quasi-Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten bei der Krankenversicherung und der Abschaffung des Ehegattensplittings bei der Einkommenssteuer in doppelter Hinsicht einen Frontalangriff auf die Institution der Ehe“, kritisiert rheinland-pfälzische ÖDP-Landesvorstandsmitglied Andreas Rößler. „Und das, obwohl gemäß Art 6 (1) des Grundgesetzes Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen.“

Mit dem sogenannten "Gesundheits-Sparpaket" der Bundesregierung wird die bisherige beitragsfreie Familienversicherung deutlich einschränkt. Wahrscheinlich schon ab 2027 soll die kostenlose Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner entfallen. Stattdessen wird ein einkommensunabhängiger Mindestbeitrag von voraussichtlich 225 € monatlich inkl. Pflegeversicherung fällig. Das heißt für Ehepaare, bei denen nur einer der beiden berufstätig ist, dass sich die Beiträge um 225 € erhöhen, obwohl das Sparpaket ja gerade dies verhindern und die Beiträge stabil halten soll. Ausnahmen sollen nur für Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, Personen, die pflegebedürftige Angehörige im Haushalt versorgen und für Rentner bestehen.

In die gleiche Richtung zielt auch die beabsichtigte Abschaffung des Ehegattensplittings. Dabei handelt es sich um die Berechnung der Einkommensteuer für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner, die sich für eine sogenannte Zusammenveranlagung entscheiden. Da der Steuersatz in Deutschland mit steigendem Einkommen zunimmt, sorgt das Splitting dafür, dass das Paar steuerlich so behandelt wird, als würden beide exakt das Gleiche verdienen. Das Ehegattensplitting senkt also die Gesamtsteuerlast des Paares umso stärker, je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Partnern ist. 

Das ÖDP-Vorstandsmitglied Rößler warnt: „Von der geplanten Abschaffung sind Alleinverdiener-Familien am stärksten betroffen. Da das Einkommen nicht mehr rechnerisch auf beide Partner verteilt werden kann, greift beim Hauptverdiener die volle Steuerprogression. Das bedeutet de facto eine deutliche Steuererhöhung für solche Haushalte.“

Aus Sicht der ÖDP muss man beide Maßnahmen zusammen betrachten. Beide führen im Ergebnis dazu, den Druck zu erhöhen, dass beide Ehepartner arbeiten und möglichst von einer Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung wechseln müssen. Völlig unverständlich ist die Begrenzung der Ausnahme bei der beitragsfreien Mitversicherung von Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, als wäre der Betreuungsaufwand für Kinder über sieben Jahre so gering, dass dann problemlos eine Berufstätigkeit möglich ist. Eltern wissen, dass das nicht so ist. „Als ÖDP fragen wir uns, wo hier der besondere Schutz der Familien durch den Staat geblieben ist. Es hat vielmehr den Anschein, dass mit den beiden geplanten Veränderungen gezielt in einer Art „konzertierten Aktion" dem traditionellen Alleinverdiener-Modell der Garaus gemacht werden soll. Dahinter, so kann man nur vermuten, steht die ideologische Ablehnung dieses Familienmodells“, kritisiert die ÖDP. „Die ÖDP setzt sich dagegen für den Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung und des Ehegattensplittings sowie für eine echte Wahlmöglichkeit und die Einführung eines Erziehungs- und Pflegegehalts ein“, betont Rößler abschließend.

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