Persönlicher Kommentar
„Wohlstandsvernichtung“
Bisher redeten so die Hetzer von extrem Rechts: „Klimaschutz ist Wohlstandsvernichtung“. Jetzt hat sich der sächsische CDU-Ministerpräsident diese Wortwahl angeeignet. Auch er meint, dass wir den Klimaschutz zurückstellen müssen, weil er sich als „Wohlstandsvernichtung“ auswirke. Dass Michael Kretschmer ja „nur“ das Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2050 verschieben möchte, mag manchen beruhigen. Mich beunruhigt die Wortwahl: Wenn Demokraten die Hetz-Parolen der Rechtsextremisten verwenden, verändert sich die Diskussionsqualität: Man kommt sich auf gefährliche Weise näher!
Herr Kretschmer sei an das denkwürdige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3. 2021 erinnert: Mangelhafter Klimaschutz gefährdet laut BVG zentrale Grundrechte unserer Nachkommen! Das Gericht stellt auch fest, dass „das relative Gewicht des Klimaschutzgebotes“ (Artikel 20a des Grundgesetzes) bei „fortschreitendem Klimawandel weiter zunimmt“. Klartext: Klimaschutz wird immer wichtiger!
Ministerpräsident Kretschmer hat auf das Grundgesetz geschworen. Das Grundgesetz ist kein „netter“ Text, den man gern an Feiertagen zitiert. Nein, das Grundgesetz verpflichtet – auch im Alltag!
Wem solche Gedankengänge angesichts des Standes der Zeitgeistlotterie („ach Klimawandel… kein Gewinner-Thema mehr!“) ein wenig altmodisch vorkommen, dem sei gesagt: Wohlstandsvernichtung tritt durch unterlassenen Klimaschutz ein! Dazu gibt es viele präzise Berechnungen. Der britische Ökonom Nicholas Stern wies schon 2006 nach, dass der Klimawandel Schäden verursacht, die auf bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandsprodukts steigen können – ein dramatisches Billionen-Kosten-Szenario. Auch im Ahr-Tal kann man sich über Wohlstandsvernichtung (und leider auch über Schmerz und Tod) kundig machen…
Was ist eigentlich schlimmer: Dass führende Politiker immer noch meinen, man könne den Klimaschutz „zurückstellen“ oder dass CDU-Spitzenkräfte AfD-Sprache übernehmen? Wer gegen den Klimaschutz hetzt, hetzt gegen seine Enkel.
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