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Persönlicher Kommentar

Die Gießkanne gehört in den Garten

Die Sozialstaatlichkeit Deutschlands ist bekanntlich durch Artikel 20 Grundgesetz „auf Ewigkeit“ gesichert. Diese Garantie steht im Artikel 79,3 GG. Das heißt aber nicht, dass jede sozialstaatliche Regelung auf immer so bleiben muss wie sie einmal war und derzeit ist. Wandel ist auch hier selbstverständlich und entsprechend der jeweiligen Entwicklungen nötig. 

Ich denke, dass der aktuell so oft verwendete Begriff „Entlastungspaket“ dazu anregen sollte, über die Sozialstaatlichkeit unseres Gemeinwesens kritisch nachzudenken. Ein sozialer Staat hat die Verpflichtung, niemanden in Not und Elend verfallen zu lassen. Ein moderner Sozialstaat muss auch aktiv Angebote machen, die Eigenkräfte betroffener Personen zu stärken und vorhandene Handicaps nach Möglichkeit strukturell (z.B. durch Barrierefreiheit) auszugleichen. Es kann aber nicht staatliche Aufgabe sein, krisenbedingte Schmälerung des materiellen Wohlstands oder Reduzierung der Genuss-Möglichkeiten quer durch alle Schichten mit allgemeinen „Entlastungspaketen“ zu verhindern. 

Es muss jetzt verschärft und präzise den wirklich bedürftigen Schichten dabei geholfen werden, die unvermeidlichen Anpassungen an die ökologischen und weltpolitischen Notwendigkeiten aushalten zu können. Ein Ausschalten des „Preissignals“ bei fossilen Energien und allen davon abhängigen Produkten und Dienstleistungen wäre jedoch fatal: Das Preissignal wird benötigt, um übertriebenen Konsum, die Fortsetzung ineffektiver Verfahren und die Abhängigkeit von Diktatoren abzustellen. Notwendiger Konsum muss aber durch sozialstaatliche Maßnahmen für alle Bedürftigen gesichert werden. 

Die Gießkanne, das Lieblingsinstrument der Wachstumsfanatiker, ist für den Sozialstaat das falsche Instrument. Dieses Gerät gehört in den Garten oder auf den Balkon, nicht ins Finanzministerium.

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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Wichtiger Hinweis:
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