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Pressemitteilung

Zulassungsunterschriften für die Landtagswahl trotz Corona-Abstandsregeln?

ÖDP sieht Chancengleichheit für kleine Parteien bei der Landtagswahl Rheinland-Pfalz verletzt

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) bezweifelt, dass bei der anstehenden Landtagswahl am 14. März 2021 die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gewahrt ist. „Parteien, die bisher nicht im Landtag vertreten sind, müssen mindestens 2080 Unterstützungsunterschriften für die Landesliste und für jeden Wahlkreisbewerber 125 Unterstützungsunterschriften bis zum 29. Dezember 2020 sammeln. Dies ist angesichts der geltenden Corona-Abstandsgebote, die nach Expertenmeinungen bis weit in den Herbst reichen werden, kaum im erforderlichen Umfang möglich“, kritisiert ÖDP-Landesvorsitzender Johannes Schneider. In einem Schreiben an die Landesregierung hat die ÖDP eine spürbare Reduktion der erforderlichen Unterschriften gefordert, so wie sie z.B. im Falle einer vorgezogenen Landtagswahl um etwa 75% reduziert werden. „Für die anstehende Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen im September müssen nicht im Kommunalparlament vertretene Parteien und Wählervereinigungen aufgrund der Corona-Einschränkungen 40% weniger Unterschriften für die Wahlteilnahme nachweisen“, verweist ÖDP-Landesvorstandsmitglied Dr. Claudius Moseler auf den Präzedenzfall im Nachbarbundesland.

„Durch das Kontaktverbot in Verbindung mit der bestehenden Abstandsregel von 1,5 Meter zu anderen Personen ist es praktisch unmöglich, Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Dies gilt insbesondere für Infostände, aber auch für die Sammlung von Haus zu Haus. Gut 90% der Unterschriften kommen über eine persönliche Ansprache und direkte persönliche Sammlung zusammen“, erläutert Moseler. Innenminister Roger Lewentz hat inzwischen der ÖDP eine abschlägige Antwort für ihr Anliegen zukommen lassen und hält an den im Wahlgesetz vorgegebenen Fristen und Unterschriftenquoren fest: „Sofern sich die derzeitige positive Entwicklung fortsetzt, können möglicherweise Aufstellungsversammlungen und die Einholung der Unterstützungsunterschriften unter weiter erleichterten infektionsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen“, schreibt der Minister.

„Die Partei des Ministers hat eine solche Unterschriftensammlung wiederum nicht nötig, von daher fehlt ihm offenbar die Erfahrung, dass hier dringend gehandelt werden müsste, denn die Menschen werden sich für lange Zeit auch instinktiv an diese Abstandsregelungen halten. Offenbar sollen die Folgen der Corona-Krise für die Wahlgesetze keine Folgen haben. Auch so kann man sich die Konkurrenz von Wahlen fernhalten“, kritisiert Landesvorsitzender Schneider. „Es ist ohnehin ein Unding, dass unsere Partei diese Vorgaben erfüllen muss, obwohl sie in vielen Kommunalparlamenten und im Europaparlament vertreten ist.“

Da seit Mitte März ein Versammlungs- und Kontaktverbot bestand, sind der ÖDP als kleine Partei bereits wertvolle Wochen oder Monate in der Vorbereitung verloren gegangen. „Angesichts der Corona-Krise gehören diese Regelungen des Landeswahlgesetzes auf den Prüfstand, notfalls werden wir dies vor Gericht einklagen“, so die ÖDP abschließend.

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