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Pressemitteilung

Antonio Sommese macht geplante Deponie im Steinbruch Mainz-Laubenheim zum zentralen Thema im Landtagswahlkampf

Anwohnerinnen und Anwohner schützen

Antonio Sommese

Antonio Sommese setzt sich dafür ein, Klarheit bezüglich des Mindestabstandes für Deponien der Klasse I bzw. II zu sensiblen Gebieten, wie Wohnbebauungen, zu schaffen. „Als freier Kandidat der ÖDP macht er die geplante Deponie im Steinbruch Mainz-Laubenheim zum zentralen Thema im Landtagswahlkampf“, betont ÖDP-Kreisvorsitzender Dr. Claudius Moseler.

Antonio Sommese weiter: „Ich bin immer davon ausgegangen, der Abstand sollte mehr als die nach dem ursprünglichen Regelwerk mindestens 300 m zur Deponie Klasse II und nicht weniger betragen. Denn diese Grauzone bedeutet, dass nun ein Gericht entscheiden muss, ob eine etwaige Genehmigung angemessen ist. Davon müssen wir weg.“

„Die derzeitige Deponieverordnung gibt leider keine genauen Abstände zu sensiblen Gebieten, wie Wohnbebauungen, vor und der Abstandserlass Rheinland-Pfalz von 1992 in dem ein Mindestabstand von 300 m zu Deponien Klasse II vorgegeben ist, wird nicht mehr zu Rate gezogen.“ so Sommese weiter.

„Es besteht hier absoluter Handlungsbedarf, da dies ja nicht nur die geplante Sondermülldeponie in Mainz-Laubenheim betrifft, sondern diese Praxis in ganz Rheinland-Pfalz angewandt wird“, erläutert der ÖDP-Kandidat.

„Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (NRW) sind uns da meilenweit voraus. Sie haben einen Mindestabstand und der beträgt für Deponien der Klasse II 1000 m zur nächsten Wohnbebauung! Da frage ich mich, warum in NRW 1000 m gelten und bei uns aktuell Mainz-Laubenheim nur 240 m ausreichend sind? Es sind doch vergleichbare Schadstoffbelastungen“, sagt Sommese. „Würde die Abstandsregelung von NRW in Rheinland-Pfalz angewandt, so würden wir uns gar nicht mit einem solchen sinnlosen Vorhaben wie in Mainz-Laubenheim auseinandersetzen müssen.“

„Ich setze mich dafür ein, dass es wieder klare Definitionen in Metern geben wird, denn wie wir am Beispiel in Mainz-Laubenheim sehen, wird die aktuelle Regelung zu Ungunsten der Anwohnerinnen und Anwohner angewandt. Das war sicherlich nicht die Intention des Gesetzgebers“, äußert sich Sommese weiter. „Es soll wieder eine transparente und verständliche Formulierung zum Abstand zu Deponien der Klassen I und II geben.“

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