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Pressemitteilung

Die ÖDP fordert den Erhalt der Sparkassenfilialen im Land

Beschluss des ÖDP-Landesparteitages vom 22.04.2017 in Bad Kreuznach

Der ÖDP-Landesvorstand setzt sich mit einer Resolution gegen die Schließung von Geschäftsstellen der Sparkassen ein.

Grund für diese Resolution ist die Ankündigung der Sparkasse Mittelmosel – Eifel Mosel Hunsrück, 13 Geschäftsstellen und 15 SB-Geschäftsstellen zum 01.02.2017 zu schließen. Da durch die Schließung von 18 Stellen größere Ortschaften, besonders in der Fremdenverkehrsregion Mittelmosel, betroffen sind, soll hier an die Verantwortlichen appelliert werden, die Zweigstellen zu erhalten. Da der Verlust der Zweigstellen ein „Kahlschlag“ bedeutet, der besonders auch ältere Bürgerinnen und Bürger betrifft, sammelt die ÖDP hier mit ihrer Resolution Unterschriften, die sie dem Vorstand und den Landräten übergeben wird, als Zeichen der Empörung in der Bevölkerung. Die ÖDP begrüßt es, wenn auch andere Kreisverbände der ÖDP, in deren Gebiet Sparkassenzweigstellen geschlossen werden sollen, eine solche Resolution auf den Weg bringen.

Durch den Kahlschlag von Geschäftsstellen der Sparkassen, die einen öffentlichen Auftrag haben, wobei das Gemeinwohl beachtet werden muss, wird die Infrastruktur im gesamten Bundesland, besonders im ländlichen Raum, stark beeinträchtigt und die Abschaffung des Bargeldes gefördert. Auch hiergegen richtet sich die Resolution. Da durch die bargeldlosen Zahlungen besonders die Banken profitieren und die Bürgerinnen und Bürger in ihrer freien Entscheidung des Zahlungswegs beschränkt werden, ist diese Vorgehensweise ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nach Art 2 Grundgesetz (GG). Mit der Schließung der Zweigstellen sägt die Sparkasse an ihren eigenen Ästen, und das auch noch, ohne den Personalrat eingeschaltet zu haben, wie die Eifelzeitung am 21.12.2016 berichtete. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 12 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG rlp) ist der Personalrat anzuhören.

Mit diesem Handeln veranlasst sie die Bürgerinnen und Bürger zudem, an der Sicherheit ihrer Spareinlagen zu zweifeln und diese als Kunde zu verlassen. Das ist nicht der Sinn einer kommunalen Bank. Die Nullzinspolitik der EZB vorzuschieben, ist – gelinde gesagt – ein Armutszeugnis der Sparkasse, die bürgernah sein will und muss. Die Sparkasse will offensichtlich, dass die Menschen nur noch online ihre Geschäfte erledigen und zwingt sie durch die Schließung der Geschäftsstellen erst recht dazu. Somit sind die Menschen nicht mehr frei in ihrer Entscheidung. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wie oben gesagt. Das Abheben von Bargeld ist den Menschen möglichst an vielen Standorten zu ermöglichen, ob am Automaten oder am Schalter. Mit ihrer Verhaltensweise wird die Sparkasse immer unpersönlicher und läuft Gefahr, sich kaputt zu schrumpfen. Mit der Schließung von Geschäftsstellen wird sie Kunden verlieren und wird sich nicht mehr von den Direktbanken abheben. Gute und treue Kunden wollen kompetente Ansprechpartner in ihrer Nähe und den persönlichen direkten Kontakt zu diesen.

Deshalb ist die Vorgehensweise z.B. der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück für die ÖDP nicht hinnehmbar und Grund dafür, Bürgerinnen und Bürger, die den Erhalt ebenfalls wollen, zu bitten, die Resolution mitzuunterzeichnen.

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