Klimaschutz
Die Landesregierung muss eine Leitlinie für den Klimaschutz verabschieden und die Landkreise, Städte und Gemeinden ebenfalls zur Konzepterstellung veranlassen. Klimaschutz muss zur kommunalen Pflichtaufgabe werden, die durch die Einrichtung kommunaler Energieagenturen unterstützt wird mit dem Ziel der Energieautarkie und der Energieeffizienz.
Landesnaturschutzprogramm
Aufstellung eines Landesnaturschutzprogramms: Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt durch Erhalt, Vernetzung und Erweiterung von Biotopen auf bis zu 15% der Landesfläche. Die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) müssen vergrößert werden und entsprechende Gebiete müssen nachgemeldet werden. Verbesserung der Umweltbildung. In den nächsten Haushaltsplänen darf der Naturschutz nicht weiteren Kürzungen unterliegen.
Biodiversitätsstrategie
Das Land Rheinland-Pfalz benötigt dringend eine eigene regionale Biodiversitätsstrategie. Auf der Basis von internationalen Übereinkommen und der von der Bundesregierung verabschiedeten nationalen Biodiversitätsstrategie muss in Rheinland-Pfalz eine umfassende Analyse des Erfolgs der bislang eingesetzten Instrumente, eine Überprüfung von Zielen und Maßnahmen sowie eine neue strategische Ausrichtung erfolgen.
Arten- und Biotopschutz
Planungsrechtliche Festsetzungen zu Vorrangflächen für den Naturschutz müssen erhalten bleiben und auch in nachgeordneten Planungen unbedingt Bestand haben. Auch im Landesentwicklungsprogramm müssen aufgrund der Ergebnisse der Planung vernetzter Biotopsysteme Kernräume für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesen werden, die in den regionalen Raumordnungsplänen (RROP) oder in Flächennutzungsplänen (FNP) im Rahmen der erneuten Abwägung Bestand haben müssen.
Hochwasserschutz
Hochwasserschutz soll nicht punktuell, sondern in der Fläche betrieben werden. Der Rückbau ausge-bauter Gewässer, ihre Renaturierung bzw. Revitalisierung muss vorangetrieben werden, damit sie wieder natürlich und lebensfähig werden. Natürliche Retentionsfläche muss durch Rückverlagerung der Rheinhauptdeiche geschaffen werden.
Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist konsequent umzusetzen, wobei die Ausnahme- und Verlängerungsmöglichkeiten wirklich die Ausnahme bleiben müssen. Die „Aktion Blau“ ist engagiert weiterzuführen, um eine hohe Gewässerqualität und Hochwasserprävention zu gewährleisten. Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Fachpersonal (ggf. extern) für die zügige Umsetzung des Bewirtschaftungsplans/der Maßnahme nach WRRL mit dem Zielhorizont 2020, so dass so wenig wie möglich von den Ausnahmen Gebrauch gemacht werden muss.
Ökologischer Landbau
Beibehaltung der Förderung des ökologischen Landbaus: Die Umstellung auf biologische Wirtschaftsweisen und die Regionalisierung der landwirtschaftlichen Direktvermarktung sind zu fördern. Steigerung des ökologischen Landbaus auf 50 % der Bewirtschaftungsfläche bis 2030.
Existenzsicherung für bäuerliche Familienbetriebe
Die Existenzsicherung der bäuerlichen Familienbetriebe und einer flächendeckenden Landwirtschaft auch in ungünstigen Lagen muss Grundsatz der Agrarpolitik werden. Der ländliche Raum braucht für seine Lebensfähigkeit eine funktionierende Landwirtschaft als Grundstruktur, z.B. auch als Basis für einen verträglichen Tourismus. Konkret will die ÖDP einen Existenzsicherungsvertrag auf Gegenseitigkeit, bei dem das Land Rheinland-Pfalz den Bäuerinnen und Bauern einen Vertrag für ökologische Produktion und Erhalt der Kulturlandschaft anbietet (siehe dazu unser Bundespolitisches Programm im Internet www.oedp.de).
Gentechnikfreie Landwirtschaft
Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass eine Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik in Rheinland-Pfalz sichergestellt ist. Rheinland-Pfalz muss zur gentechnikfreien Zone erklärt werden. Die Anerkennung und Ausbringung gentechnisch veränderter Pflanzen wird es mit der ÖDP nicht geben. Das Klonen von Lebewesen ist zu verbieten.
Weinbau
Unterstützung des ökologischen Weinbaus. Kein Einsatz von gentechnisch manipulierten Rebsorten im Weinbau. Einführung eines Gütesiegels „gentechnikfrei produziert“ auch im konventionellen Weinbau.
Landwirte und Kulturlandschaft
Landwirte und Winzer sollen stärker gefördert werden, wenn sie zur Erhaltung von Kulturlandschaft, Biotopen und Arten beitragen. Die in Rheinland-Pfalz im Naturschutz erfolgreichen Instrumente – Biotopbetreuung und Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa) – sollen im Hinblick auf das europäische Schutzgebietskonzept Natura 2000 und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiterentwickelt und aufgestockt werden.
Waldbau
Erhaltung des naturgemäßen Waldbaus im Staatswald durch Sicherung einer ausreichenden, qualifizierten Personalausstattung in den Forstrevieren und Erhaltung der Einheitsforstämter. Ausdehnung des naturgemäßen Waldbaus im Bereich des Kommunal- und Privatwaldes durch Förderprogramme (FSC-Zertifizierung).
Baumschutzsatzungen
Die ÖDP setzt sich für die Erstellung eines Regelwerks zur kommunalen Baumschutzsatzung (u.a. Schutz ortbildprägender Bäume) ein.
Tierschutzbeauftragter
Einrichtung des Amtes eines unabhängigen Landes-Tierschutzbeauftragten mit Klagebefugnissen, der von den Tierschutzverbänden vorgeschlagen wird.
Großmästereien und Geflügelfarmen
Die ÖDP wird Großmästereien oder Geflügelfarmen im Land nicht zulassen und unterstützt entsprechende Gesetzesänderungen auf allen Ebenen.
Kormorane
Keine Freigabe des Abschusses von Kormoranen.
Binnenschifffahrt
Unverzügliche Erstellung und Realisierung eines Konzeptes zur Errichtung von Annahmestellen für die Sammlung von Abfällen/Abwässern der Binnenschifffahrt (Umsetzung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt - CDNI).
Schwimmbadneubau
Förderung eines zweckmäßigen Schwimmbadneubaus in Koblenz als Schul- und Freizeitbad (Verringerung des Verkehrs zu den entfernteren Freizeitbädern)
Weltkulturerbe Mittelrheintal
Das Weltkulturerbe Mittelrheintal ist zu fördern und zu unterstützen. Daher sind alle Planungen in Einklang von Kulturlandschaft und Mensch durchzuführen.