03.03.2011

Aktion des IPPNW: Bilblis B endlich abschalten

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lässt sich mit der Biblis-Klage der atomkritischen Ärztorganisation IPPNW viel Zeit. Das Hessische Umweltministerium gibt offenbar den Takt vor. Informationen zu der Klage finden Sie auf derIPPNW-Internetseite

Es ist wichtig, dem VGH Kassel das öffentliche Interesse an dieser Klage und an einer Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis deutlich zu machen. Bitte machen Sie mit und nutzen Sie das Email-Formular
auf der Website der IPPNW, um dem VGH den unten stehenden Text zu schicken:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge beobachte ich, dass das völlig veraltete Atomkraftwerk Biblis noch immer nicht stillgelegt ist.

Die hessische Atomaufsichtsbehörde räumt ein, dass das Sicherheitsniveau der Anlage selbstverständlich nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Behörde gibt mit der "Nachrüstliste" vom September 2010 ferner zu, dass in Biblis B eigentlich ganz erheblicher Nachrüstungsbedarf besteht, der aber nicht realisiert werden wird. Die Tatbestandsvoraussetzungen für einen Widerruf der Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks sind somit gegeben.

Es ist für mich unverständlich, warum der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Klage der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW dennoch bislang nicht entsprochen hat (Aktenzeichen 6 C 164/08.T).

Ich bitte Sie nachdrücklich, der Klage zu folgen und das gefährliche Atomkraftwerk Biblis B stillzulegen.

Mit freundlichen Grüßen"

Die ÖDP Rheinland-Pfalz ruft dazu auf, diese Kampagne zu unterstützen!

Kategorie: Energie / Verkehr, Raumordnung, Verkehr und Energie


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